Monday, 22.12.2014
Allergenkennzeichnung in der Kita-Verpflegung
Ab Dezember 2014 greift eine neue Verordnung, die u.A. Kitas bzw. Kindertagesstätten vor erhebliche Herausforderungen stellt, Ihre Speisen entsprechend nach Allergenen und Zusätzen zu deklarieren.
Diese Vorschrift gilt in allen EU-Ländern.
Worum geht es?
Bisher waren lose Waren sowie das Speisenangebot in der Gemeinschaftsverpflegung von dieser Verordnung ausgenommen. Seit Dezember 2014 müssen Speisen, welche allergene oder unverträglich auslösende Wirkungen hervorrufen können, entsprechend deklariert werden.
Diese Neuerung ist sicher auch für Eltern interessant.
Mit den Speiseplänen unserer Kita-Software Leandoo haben Kita-Leiter die Möglichkeit, den gereichten Speisen einfach entsprechende Allergene und Zusätze zuzuweisen, damit Eltern diese einsehen können.
Was ist Leandoo | Speisepläne inklusive Allergenkennzeichnung
Welche Allergene und Zusätze gekennzeichnet sein müssen, können Sie hier nachlesen: www.ernaehrungsberatung.rlp.de